UNGARISCHEN REISEPASS ONLINE KAUFEN
Ungarischen Reisepass online kaufen. Alle ungarischen Staatsbürger können einen Reisepass beantragen.
Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke werden bei der Beantragung eines Reisepasses vor Ort erfasst, daher müssen Sie den Antrag persönlich in einer unserer Vertretungen oder während eines außerschulischen Konsulartages stellen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 5-6 Wochen. Wenn Sie keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben, müssen Sie Ihre Staatsbürgerschaft überprüfen lassen, bevor Sie einen Reisepass beantragen. Dieses Verfahren dauert im Durchschnitt 8-10 Monate, kann aber auch viel länger dauern.
Bitte planen Sie keine Reise (d. h. kaufen Sie keine Flugtickets), bevor Sie Ihren Reisepass erhalten haben! Wir können nicht garantieren, dass Ihr Reisepass innerhalb der oben genannten durchschnittlichen Verfahrensdauer zugestellt wird.
Wie hoch ist die Gebühr für einen Reisepass?
Informationen über die Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses und über die Gebühr für die konsularische Unterstützung (in bestimmten Fällen) finden Sie HIER.
Beschreibung
UNGARISCHEN REISEPASS ONLINE KAUFEN
Ungarischen Reisepass online kaufen. Alle ungarischen Staatsbürger können einen Reisepass beantragen.
Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke werden bei der Beantragung eines Reisepasses vor Ort erfasst, daher müssen Sie den Antrag persönlich in einer unserer Vertretungen oder während eines außeruniversitären Konsulartages stellen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 5-6 Wochen. Wenn Sie keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben, müssen Sie Ihre Staatsbürgerschaft überprüfen lassen, bevor Sie einen Reisepass beantragen. Dieses Verfahren dauert im Durchschnitt 8-10 Monate, kann aber auch viel länger dauern.
Bitte planen Sie keine Reise (d. h. kaufen Sie keine Flugtickets), bevor Sie Ihren Reisepass erhalten haben! Wir können nicht garantieren, dass Ihr Reisepass innerhalb der oben genannten durchschnittlichen Verfahrensdauer zugestellt wird.
Wie hoch ist die Gebühr für einen Reisepass?
Informationen über die Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses sowie über die Gebühr für die konsularische Unterstützung (in bestimmten Fällen) finden Sie HIER.
Bitte beachten Sie, dass bei beschädigten oder gestohlenen Pässen eine erhöhte Gebühr anfällt.
Bei persönlicher Beantragung ist die Gebühr nur mit Debit- oder Kreditkarten (VISA, MasterCard, Discover) zahlbar.
Wie kann ich meine Identität und meine ungarische Staatsbürgerschaft nachweisen?
Wenn Sie einen
einen gültigen ungarischen Reisepass, oder
einen gültigen ungarischen Personalausweis,
diese beweisen beides.
Wenn Sie einen
einen ungarischen Reisepass, der innerhalb eines Jahres abgelaufen ist, oder
eine gültige Bescheinigung der Staatsbürgerschaft
müssen Sie sich zusätzlich mit einem gültigen ausländischen Lichtbildausweis (z. B. einem US-Reisepass oder Führerschein) ausweisen. Informationen zum Nachweis Ihrer ungarischen Staatsbürgerschaft finden Sie hier.
Soll ich meinen früheren ungarischen Reisepass mitbringen?
Wenn Sie schon einmal einen ungarischen Reisepass besessen haben und dieser noch gültig ist, müssen Sie ihn vorlegen. Wenn er verloren ging, gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie einen Bericht darüber vorlegen oder dies dem Konsul melden.
Wenn Sie ein gültiges Visum in Ihrem Pass haben, können Sie beantragen, dass wir Ihnen den Pass zurückgeben, nachdem er für ungültig erklärt wurde.
Wenn Sie planen, mit Ihrem Pass kurz nach der Beantragung eines neuen Passes zu reisen, können Sie das tun. In diesem Fall erhalten Sie Ihren neuen Pass erst, wenn Sie Ihren alten Pass einreichen oder einschicken.
Welche anderen Dokumente sollte ich mitbringen?
Sie müssen Folgendes mitbringen
Ihre ungarische Adresskarte
Ihre in Ungarn ausgestellte Geburtsurkunde
und auch Ihre in Ungarn ausgestellte Heiratsurkunde, wenn Sie einen Ehenamen tragen.
Wenn Sie im Besitz eines gültigen ungarischen Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins sind, ist es nicht notwendig, Ihre Lebensbescheinigungen mitzubringen. Für einen Antrag eines Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist die Vorlage einer Geburtsurkunde immer obligatorisch.